Es gibt zwei Freibeträge, die zusammen den Gewinnfreibetrag ergeben: den Grundfreibetrag iHv 15% des Gewinnes bis EUR 30.000,00 und zusätzlich den investitionsbedingten Freibetrag iHv 15% ab EUR 30.001,00 Gewinn.
Der Grundfreibetrag ist an keine Voraussetzungen geknüpft und beträgt maximal EUR 4.500,00.
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist an Einschränkungen geknüpft:
► prozentuelle Staffelung von EUR 30.001,00 — EUR 579.999,00 Gewinn -> Maximalausmaß iHv EUR 45.950,00
► Anspruchsberechtigt alle natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften (Land- und Forstwirtschaft, Selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb)
► nicht zulässig bei Pauschalierungen
► Kauf von neuen, abnutzbaren u. körperlichen Wirtschaftsgütern mit mindestens 4 Jahren Nutzungsdauern oder bestimmte Wertpapiere