Gewinnfreibetrag 2023

Es gibt zwei Frei­be­trä­ge, die zusammen den Gewinn­frei­be­trag ergeben: den Grund­frei­be­trag iHv 15% des Gewinnes bis EUR 30.000,00 und zusätz­lich den inves­ti­ti­ons­be­ding­ten Frei­be­trag iHv 15% ab EUR 30.001,00 Gewinn.

Der Grund­frei­be­trag ist an keine Vor­aus­set­zun­gen geknüpft und beträgt maximal EUR 4.500,00.
Der inves­ti­ti­ons­be­ding­te Gewinn­frei­be­trag ist an Ein­schrän­kun­gen geknüpft:
► pro­zen­tu­el­le Staf­fe­lung von EUR 30.001,00 — EUR 579.999,00 Gewinn -> Maxi­mal­aus­maß iHv EUR 45.950,00
► Anspruchs­be­rech­tigt alle natür­li­che Personen mit betrieb­li­chen Ein­künf­ten (Land- und Forst­wirt­schaft, Selb­stän­di­ge Arbeit, Gewerbebetrieb)
► nicht zulässig bei Pauschalierungen
► Kauf von neuen, abnutz­ba­ren u. kör­per­li­chen Wirt­schafts­gü­tern mit min­des­tens 4 Jahren Nut­zungs­dau­ern oder bestimmte Wertpapiere

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