Gutscheine statt Weihnachtsfeier für Mitarbeiter

Betriebs­ver­an­stal­tun­gen, wie z.B. Weih­nachts­fei­ern, sind bis zu 365 Euro pro Arbeit­neh­mer und Jahr lohn­steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­frei. Geschenke sind innerhalb eines Frei­be­tra­ges von 186 Euro jährlich lohn­steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­frei (Geld­ge­schen­ke aber immer steu­er­pflich­tig). Die zusätz­li­che steu­er­li­che Absetz­bar­keit für Sach­auf­wen­dun­gen in Höhe von 186 Euro bleibt von der jetzigen Maßnahme unberührt weiter bestehen.

§ 124b Z 371 EStG lautet (im Sinne des NR-Beschlus­ses vom 10.12.2020):

Wird im Kalen­der­jahr 2020 der Frei­be­trag für die Teilnahme an Betriebs­ver­an­stal­tun­gen nicht oder nicht zur Gänze aus­ge­schöpft, kann der Arbeit­ge­ber im Zeitraum von 1. November 2020 bis 31. Jänner 2021, unab­hän­gig von der Höhe des bereits aus­ge­schöpf­ten Betrages (solange dieser unter 365 Euro liegt), Gut­schei­ne im Wert von bis zu 365 Euro an seine Arbeit­neh­mer ausgeben. Diese Gut­schei­ne stellen einen steu­er­frei­en geld­wer­ten Vorteil aus der Teilnahme an Betriebs­ver­an­stal­tun­gen dar.

Deise Gut­schei­ne sind SV- (und BV-) befreit. Es besteht DB, DZ und KommSt-Befreiung.

Eine Erfassung auf dem Lohnkonto ist nicht erforderlich.

Weitere Infor­ma­tio­nen unter: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/faq-weihnachtsgutscheine.html

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