Gutscheine statt Weihnachtsfeier für Mitarbeiter
Betriebsveranstaltungen, wie z.B. Weihnachtsfeiern, sind bis zu 365 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Geschenke sind innerhalb eines Freibetrages von 186 Euro jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei (Geldgeschenke aber immer steuerpflichtig). Die zusätzliche steuerliche Absetzbarkeit für Sachaufwendungen in Höhe von 186 Euro bleibt von der jetzigen Maßnahme unberührt weiter bestehen.
§ 124b Z 371 EStG lautet (im Sinne des NR-Beschlusses vom 10.12.2020):
Wird im Kalenderjahr 2020 der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nicht oder nicht zur Gänze ausgeschöpft, kann der Arbeitgeber im Zeitraum von 1. November 2020 bis 31. Jänner 2021, unabhängig von der Höhe des bereits ausgeschöpften Betrages (solange dieser unter 365 Euro liegt), Gutscheine im Wert von bis zu 365 Euro an seine Arbeitnehmer ausgeben. Diese Gutscheine stellen einen steuerfreien geldwerten Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen dar.
Deise Gutscheine sind SV- (und BV-) befreit. Es besteht DB, DZ und KommSt-Befreiung.
Eine Erfassung auf dem Lohnkonto ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen unter: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/faq-weihnachtsgutscheine.html