Härtefallfonds 3. Phase

• Es gibt 3 Betrach­tungs­zeit­räu­me: Juli, August, September 2021. Es muss für jeden Zeitraum ein eigener Antrag gestellt werden.
Iden­ti­fi­zie­rung erfolgt mittels per­sön­li­cher digitaler Handy-Signatur! Das Hochladen eines Iden­ti­täts­nach­wei­ses ist nicht mehr erforderlich.
• Es müssen positive Einkünfte aus Selb­stän­dig­keit vorliegen.
• Neben­ein­künf­te sind erlaubt, ver­min­dern aber den Zuschuss. Mehr­fach­ver­si­che­run­gen in der Kranken- und/oder Pen­si­ons­ver­si­che­rung sind zulässig.
• Es muss ein auf­rech­tes Ver­si­che­rungs­ver­hält­nis in der gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Kranken- und/oder Pen­si­ons­ver­si­che­rung gegeben sein und im gesamten bean­trag­ten Betrach­tungs­zeit­raum muss eine selbst­stän­di­ge unter­neh­me­ri­sche Tätigkeit ausgeübt werden.
• Der Zuschuss beträgt monatlich min­des­tens € 600 je Betrach­tungs­zeit­raum (Juli € 900) maximal € 2.000. Derzeit kann der Antrag für den Zeitraum 01.07.–31.07.2021 gestellt werden. Der Zeitraum von 16.06.–30.06.21 wird pauschal mit 50% der För­der­hö­he aus Juli 2021 mit Juli 2021 ausbezahlt.
• Es entfällt der Come­back­bonus € 500 und der Zusatz­bo­nus € 100.
• Der Antrag kann aus­schließ­lich online via Formular erfolgen.

Folgende Werte müssen neben den per­sön­li­chen Daten und der Kon­to­num­mer ein­ge­tra­gen werden.
• Steu­er­num­mer, SV-Nummer
• der Betrach­tungs­zeit­raum (Aus­wahl­feld: zB Juli 2021)
• die Erträge/Betriebseinnahmen im Betrachtungszeitraum
• positive Neben­ein­künf­te des Betrachtungszeitraums
• Kriterium für wirt­schaft­lich signi­fi­kan­te Bedrohung: min­dens­tens 50% Umsatz­ein­bruch zum Ver­gleichs­zeit­raum (ohne Umsatz­steu­er) und/oder laufende Kosten können nicht gedeckt werden.
• Fixkosten im Betrach­tungs­zeit­raum (z.B. Juli 2021)
• Einnahmen Ver­gleichs­zeit­raum (z.B. Juli 2019)
• Einnahmen Zeitraum 07–09/19
• Land des Heimatwohnsitzes
• Familienstand

ACHTUNG: Aus den ein­ge­ge­be­nen Daten ist vorerst nicht ersicht­lich, wie hoch die Förderung sein wird, oder ob überhaupt eine Förderung zusteht!
Aufgrund der per­sön­li­chen digitalen Han­dy­si­gna­tur ist ein Ein­rei­chen nur mehr per­sön­lich möglich. Gerne unter­stüt­zen wir Sie bei der Beur­tei­lung, ob ein Antrag möglich ist und bei der Auf­be­rei­tung der Daten.

 

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