Investitionsfreibetrag ab 2023

Der IFB stellt ab 01.01.2023 eine zusätz­li­che Betriebs­aus­ga­be iHv 10% bzw. im Bereich der Öko­lo­gi­sie­rung 15% der Anschaf­fungs- und Her­stel­lungs­kos­ten dar, den grund­sätz­lich jeder in Anspruch nehmen kann, der steu­er­pflich­ti­ge betrieb­li­che Einkünfte erzielt (Pau­scha­lie­rung ausgenommen).
Begüns­tigt sind Wirt­schafts­gü­ter, welche:
► unge­braucht, kör­per­lich und abnutzbar sind
► min­des­tens 4 Jahre Nut­zungs­dau­er aufweisen und
► inlän­disch genutzt werden
Nicht begüns­tigt sind unter anderem WG’s, für die ein inves­ti­ti­ons­be­ding­ter Gewinn­frei­be­trag in Anspruch genommen wird.

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