Der IFB stellt ab 01.01.2023 eine zusätzliche Betriebsausgabe iHv 10% bzw. im Bereich der Ökologisierung 15% der Anschaffungs- und Herstellungskosten dar, den grundsätzlich jeder in Anspruch nehmen kann, der steuerpflichtige betriebliche Einkünfte erzielt (Pauschalierung ausgenommen).
Begünstigt sind Wirtschaftsgüter, welche:
► ungebraucht, körperlich und abnutzbar sind
► mindestens 4 Jahre Nutzungsdauer aufweisen und
► inländisch genutzt werden
Nicht begünstigt sind unter anderem WG’s, für die ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen wird.