► Sofern Ihre Registrierkasse den Jahresbeleg nicht elektronisch erstellen kann und über das Registrierkassen-Webservice zur Prüfung an Finanz-Online übermittelt, ist dieser zusätzlich auszudrucken, mindestens 7 Jahre aufzubewahren und bis spätestens 15.02.2022 mit der „BMF Belegcheck“ APP zu prüfen.
► Sollten Sie aufgrund eines Saisonbetriebs Ihren letzten Barumsatz zB im Oktober getätigt haben, so wird auch dieser Monatsbeleg als Jahresbeleg akzeptiert und Sie müssen mit der Erstellung und Prüfung des Jahresbelegs nicht bis zum Ende des Kalenderjahres warten.
► Bitte vergessen Sie in diesem Zusammenhang nicht auf die unveränderbare vierteljährliche Sicherung des Datenerfassungsprotokolls auf einem externen Datenträger. Diese Sicherung ist mindestens 7 Jahre aufzubewahren.
Bei technischen Fragen wenden Sie sich am besten an Ihren Registrierkassen Hersteller.