Jahresbeleg 2021 Registrierkasse

► Sofern Ihre Regis­trier­kas­se den Jah­res­be­leg nicht elek­tro­nisch erstellen kann und über das Regis­trier­kas­sen-Web­ser­vice zur Prüfung an Finanz-Online über­mit­telt, ist dieser zusätz­lich aus­zu­dru­cken, min­des­tens 7 Jahre auf­zu­be­wah­ren und bis spä­tes­tens 15.02.2022 mit der „BMF Beleg­check“ APP zu prüfen.

► Sollten Sie aufgrund eines Sai­son­be­triebs Ihren letzten Barumsatz zB im Oktober getätigt haben, so wird auch dieser Monats­be­leg als Jah­res­be­leg akzep­tiert und Sie müssen mit der Erstel­lung und Prüfung des Jah­res­be­legs nicht bis zum Ende des Kalen­der­jah­res warten.

► Bitte vergessen Sie in diesem Zusam­men­hang nicht auf die unver­än­der­ba­re vier­tel­jähr­li­che Sicherung des Daten­er­fas­sungs­pro­to­kolls auf einem externen Daten­trä­ger. Diese Sicherung ist min­des­tens 7 Jahre aufzubewahren.

Bei tech­ni­schen Fragen wenden Sie sich am besten an Ihren Regis­trier­kas­sen Hersteller.

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