Kleinunternehmerpauschalierung — Klarstellung im Abgabenänderungsgesetz 2023
► Seit der Veranlagung 2020 können Kleinunternehmer ihren Gewinn im Rahmen der EAR pauschal ermitteln.
► Diese pauschalen Betriebsausgaben betragen, je nach Art des Unternehmens, entweder 20% oder 45% der Betriebseinnahmen.
► Grundsätzlich gilt die Kleinunternehmergrenze der Umsatzsteuer.
► War jedoch die umsatzsteuerliche Befreiung nicht anwendbar, weil es andere unechte Umsatzsteuerbefreiungen gab, konnte die einkommensteuerliche Kleinunternehmerpauschalierung auch nicht angewendet werden (zB. Ärzte, Versicherungsvertreter).
► Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2023 wurde nun eine gesetzliche Verbesserung vorgenommen.
► Es wurde gesetzlich klargestellt, dass die einkommensteuerliche Pauschalierung trotzdem anwendbar ist, wenn bei Ausblenden der spezielleren unechten Umsatzsteuerbefreiung die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerpauschalierung vorliegt.