Kleinunternehmerregelung NEU ab 01.01.2025

Die neuen Maßnahmen, welche vom EU Rat beschlos­sen wurden, sollen dabei helfen, den Ver­wal­tungs­auf­wand für Klein­un­ter­neh­mer zu ver­rin­gern und dazu beitragen, leichter zu expan­die­ren, einfacher grenz­über­schrei­ten­den Handel zu betreiben und Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen zu vermeiden.

► Schwel­len­wert € 85.000,00
► Befreiung auch für aus­län­di­sche Unter­neh­men (keine Über­schrei­tung im Ansäs­sig­keits- u. ausl. Mitgliedstaat)
► Vor­aus­set­zung: Gesamt­um­satz in EU max. € 100.000,00
► Mel­de­pflicht im Ansässigkeitsstaat
► Mögliche Regel­be­steue­rung, sowohl für nationale als auch für Auslandsumsätze

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