Die neuen Maßnahmen, welche vom EU Rat beschlossen wurden, sollen dabei helfen, den Verwaltungsaufwand für Kleinunternehmer zu verringern und dazu beitragen, leichter zu expandieren, einfacher grenzüberschreitenden Handel zu betreiben und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
► Schwellenwert € 85.000,00
► Befreiung auch für ausländische Unternehmen (keine Überschreitung im Ansässigkeits- u. ausl. Mitgliedstaat)
► Voraussetzung: Gesamtumsatz in EU max. € 100.000,00
► Meldepflicht im Ansässigkeitsstaat
► Mögliche Regelbesteuerung, sowohl für nationale als auch für Auslandsumsätze