”Letztes Drittel” der kalten Progression — zusätzliche Entlastungen ab 2025 mit 18.09.2024 beschlossen

► Steuerpflichtiges Einkommen erst ab Euro 13.308 (Erhöhung um knapp 4%); jede weitere Stufe ebenfalls
► sämtliche Absetzbeträge (Alleinverdiener-, Alleinerzieher-, Verkehrs-, Pensionistenabsetzbetrag, SV-Rückerstattung usw.) werden voll an die Inflation angepasst
► antragslose Auszahlung eines Kinderzuschlages in Form eines erhöhten Absetzbetrages um € 60,00 pM u. Kind für Personen mit geringem Einkommen
► Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf € 55.000,00
► Vereinheitlichung und Erhöhung des KM-Geldes auf € 0,50 pro km
► Erhöhung des Inlands-Taggelds auf € 30,00
► Erhöhung des Inlands-Nächtigungsgelds auf € 17,00
► Einführung eines abgabenfreien Beförderungszuschusses bei Öffi-Nutzung auf Dienstreisen von € 0,50 für die ersten 50 km
► Erhöhung der sachbezugsfreien Wohnfläche von Dienstwohnungen auf 35 m²
► befristete Anhebung noch für 2025 des monatlichen Freibetrages für 18 Überstunden auf Euro 200,00

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