“Letztes Drittel” der kalten Progression — zusätzliche Entlastungen

► Steu­er­pflich­ti­ges Einkommen erst ab Euro 12.816,00 (Erhöhung um 9,6%); nächste Tarif­stu­fe wird um 8,8% erhöht, dann um 7,6% und schlu­ßend­lich die vierte Tarif­stu­fe um 7,3% erhöht.
► sämtliche Absetz­be­trä­ge (Alleinverdiener‑, Alleinerzieher‑, Verkehrs‑, Pen­sio­nis­ten­ab­setz­be­trag, SV-Rück­erstat­tung usw.) werden voll an die Inflation angepasst (Erhöhung um 3,3%)
► dau­er­haf­te Erhöhung des monat­li­chen Frei­be­tra­ges für Über­stun­den auf Euro 120,00
► befris­te­te Anhebung (2024 u. 2025) des monat­li­chen Frei­be­tra­ges für 18 Über­stun­den auf Euro 200,00
► Frei­be­trags­er­hö­hung auf Euro 400,00 für Zulagen (Erschwer­nis, Gefahren, Sonntage usw.)
► Erhöhung des Gewinn­frei­be­tra­ges auf Euro 33.000,00 (Grund­frei­be­trag)
► Anhebung des Kin­der­mehr­be­tra­ges auf Euro 700,00
► unbe­fris­te­te Ver­län­ge­rung der 2021 ein­ge­führ­ten Homeoffice-Regelung
► Ver­dop­pe­lung des steu­er­frei­en Zuschus­ses des Arbeit­ge­bers zur Kin­der­be­treu­ung auf Euro 2.000,00

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