“Letztes Drittel” der kalten Progression — zusätzliche Entlastungen
► Steuerpflichtiges Einkommen erst ab Euro 12.816,00 (Erhöhung um 9,6%); nächste Tarifstufe wird um 8,8% erhöht, dann um 7,6% und schlußendlich die vierte Tarifstufe um 7,3% erhöht.
► sämtliche Absetzbeträge (Alleinverdiener‑, Alleinerzieher‑, Verkehrs‑, Pensionistenabsetzbetrag, SV-Rückerstattung usw.) werden voll an die Inflation angepasst (Erhöhung um 3,3%)
► dauerhafte Erhöhung des monatlichen Freibetrages für Überstunden auf Euro 120,00
► befristete Anhebung (2024 u. 2025) des monatlichen Freibetrages für 18 Überstunden auf Euro 200,00
► Freibetragserhöhung auf Euro 400,00 für Zulagen (Erschwernis, Gefahren, Sonntage usw.)
► Erhöhung des Gewinnfreibetrages auf Euro 33.000,00 (Grundfreibetrag)
► Anhebung des Kindermehrbetrages auf Euro 700,00
► unbefristete Verlängerung der 2021 eingeführten Homeoffice-Regelung
► Verdoppelung des steuerfreien Zuschusses des Arbeitgebers zur Kinderbetreuung auf Euro 2.000,00