Mitarbeiterprämie 2025
Auch im Jahr 2025 haben Dienstgeber:innen die Möglichkeit, ihren Dienstnehmer:innen eine Mitarbeiterprämie von maximal € 1.000,00 pro Dienstnehmer:in steuerfrei auszuzahlen.
Es muss sich dabei um eine zusätzliche Zahlung handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurde. Wurde in den Vorjahren bereits eine Mitarbeiter-, Corona- oder Teuerungsprämie gewährt, ist dies jedoch nicht schädlich. Anders als in den Vorjahren ist die Mitarbeiterprämie 2025 allerdings lediglich steuerfrei. Im Bereich der Sozialversicherung und der Lohnnebenkosten (DB, DZ, KommSt) ist sie daher beitragspflichtig.
Die Mitarbeiterprämie kann einem oder mehreren Dienstnehmern oder Dienstnehmerinnen aus sachlichen, betriebsbezogenen Gründen gewährt werden. Im Gegensatz zu den Regelungen der Vorjahre ist es somit nicht notwendig, dass alle Mitarbeiter:innen oder bestimmte Gruppen von Mitarbeiter:innen eine Prämie bekommen. Eine betriebsbezogene, sachliche Rechtfertigung ist allerdings erforderlich. Zu beachten ist, dass bei Auszahlung einer Mitarbeiterprämie und einer Gewinnbeteiligung der Gesamtbetrag mit € 3.000.- für die Steuerfreiheit gedeckelt ist.
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