Neuer Antrag “Covid19-Sonderfreistellung für werdende Mütter”

Aus­ge­nom­men sind werdende Mütter, die mit Arbeiten beschäf­tigt werden können, bei denen kein phy­si­scher Kör­per­kon­takt erfor­der­lich ist oder die Arbeiten im Home­of­fice erledigen können.
Ist eine Änderung der Arbeits­be­din­gun­gen nicht möglich, besteht Anspruch auf Frei­stel­lung und Fort­zah­lung des bis­he­ri­gen Entgeltes.
Die Dienst­ge­ber haben für den Frei­stel­lungs­zeit­raum Anspruch auf Ersatz des Entgeltes sowie der abzu­füh­ren­den Steuern und Abgaben, Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge, Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge und sonstige Beiträge bis zur monat­li­chen Höchst­bei­trags­grund­la­ge nach dem All­ge­mei­nen Sozialversicherungsgesetz.

Das Antrags­for­mu­lar finden Sie hier: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.741495&version=1608714762

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