► Anhebung des Förderhöchstbetrages auf € 1.800.000,00 (bisher € 800.000):
Dies gilt auch rückwirkend für Anträge, die vor dem 16.02.2021, sofern die Höhe der Förderbetrages € 800.000 überstieg. Diese Anträge werden von Seiten der COFAG entsprechend angepasst.
► Änderungen für neu gegründete Unternehmen:
Bislang mussten neu gegründete Unternehmen vor dem 16.9.2020 Umsätze erzielen um antragsberechtigt zu sein. Dieser Zeitpunkt ist nunmehr der 1.11.2020. Erzielt ein neu gegründetes Unternehmen im Zeitraum zwischen 16.9.2020 und 1.11.2020 erstmalig Umsätze, so sind sie hinsichtlich der ersten beiden Betrachtungszeiträume nicht antragsberechtigt.
► Tagesaktuelle, detaillierte Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.fixkostenzuschuss.at/fkz800k/