Neuerungen beim Verlustersatz

► Anhebung des För­der­höchst­be­tra­ges auf € 10 Mio (bisher € 3 Mio.):
Dies gilt auch rück­wir­kend für Anträge vor dem 16.02.2021, sofern die Höhe des Ver­lus­ter­sat­zes € 3 Mio überstieg. Diese Anträge werden von Seiten der COFAG ent­spre­chend angepasst.
► Ände­run­gen für neu gegrün­de­te Unternehmen:
Bislang mussten neu gegrün­de­te Unter­neh­men vor dem 16.9.2020 Umsätze erzielen um antrags­be­rech­tigt zu sein. Dieser Zeitpunkt ist nunmehr der 1.11.2020. Erzielt ein neu gegrün­de­tes Unter­neh­men im Zeitraum zwischen 16.9.2020 und 1.11.2020 erstmalig Umsätze, so sind sie hin­sicht­lich der ersten beiden Betrach­tungs­zeit­räu­me nicht antragsberechtigt.
► Keine Ver­lus­ter­satz bei Vorschuss auf den Fix­kos­ten­zu­schuss 800.000
Wird für den selben Betrach­tungs­zeit­raum im Rahmen des Aus­falls­bo­nus ein Vorschuss auf den Fix­kos­ten­zu­schuss 800.000 gewährt, so schließt dies einen Anspruch auf Ver­lus­ter­satz aus.
► Tages­ak­tu­el­le, detail­lier­te Infor­ma­tio­nen finden Sie unter folgendem Link: https://www.fixkostenzuschuss.at/verlustersatz/

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