Neuerungen beim Verlustersatz
► Anhebung des Förderhöchstbetrages auf € 10 Mio (bisher € 3 Mio.):
Dies gilt auch rückwirkend für Anträge vor dem 16.02.2021, sofern die Höhe des Verlustersatzes € 3 Mio überstieg. Diese Anträge werden von Seiten der COFAG entsprechend angepasst.
► Änderungen für neu gegründete Unternehmen:
Bislang mussten neu gegründete Unternehmen vor dem 16.9.2020 Umsätze erzielen um antragsberechtigt zu sein. Dieser Zeitpunkt ist nunmehr der 1.11.2020. Erzielt ein neu gegründetes Unternehmen im Zeitraum zwischen 16.9.2020 und 1.11.2020 erstmalig Umsätze, so sind sie hinsichtlich der ersten beiden Betrachtungszeiträume nicht antragsberechtigt.
► Keine Verlustersatz bei Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000
Wird für den selben Betrachtungszeitraum im Rahmen des Ausfallsbonus ein Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 gewährt, so schließt dies einen Anspruch auf Verlustersatz aus.
► Tagesaktuelle, detaillierte Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.fixkostenzuschuss.at/verlustersatz/