Neuerungen Härtefallfonds

► Ver­län­ge­rung um 3 Betrach­tungs­zeit­räu­me bis zum 15.06.2021, insgesamt sind Anträge für maximal 15 Betrach­tungs­zeit­räu­me möglich.
► Anträge können bis zum 31.07.2021 gestellt werden.
► Bei Anträgen, die nach dem 15.04.2021 gestellt werden, gilt, dass eine selb­stän­di­ge unter­neh­me­ri­sche Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antrag­stel­lung und im gesamten bean­trag­ten Betrach­tungs­zeit­raum ausgeübt werden muss. Weiters dürfen zum Zeitpunkt der Antrag­stel­lung und im jeweils bean­trag­ten Betrach­tungs­zeit­raum keine Leis­tun­gen aus der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung bezogen worden sein.
► Aus­be­zah­lung eines Zusatz­bo­nus iHv € 100 für jeden geför­der­ten Betrach­tungs­zeit­raum. Die Zahlung (eventuell in Teil­be­trä­gen) erfolgt auto­ma­ti­siert ab 1. Juni 2021, ein Antrag ist daher nicht notwendig. Aufgrund des Zusatz­bo­nus und den zusätz­li­chen Betrach­tungs­zeit­räu­men beträgt die maximale Gesamt­för­der­hö­he € 39.000.
► Die Frist für Neu­grün­dun­gen oder Betriebs­über­nah­men wurde von 15.03.2020 auf den 31.10.2020 erweitert.
► Wurde über den Antrag­stel­ler ein Sanie­rungs­ver­fah­ren im Sinne der Insol­venz­ord­nung eröffnet, so ist dies künftig kein Aus­schluss­grund mehr.
► Kon­to­ver­bin­dun­gen aus EU- oder EWR-Ländern werden nunmehr akzeptiert.

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