Neuerungen Härtefallfonds
► Verlängerung um 3 Betrachtungszeiträume bis zum 15.06.2021, insgesamt sind Anträge für maximal 15 Betrachtungszeiträume möglich.
► Anträge können bis zum 31.07.2021 gestellt werden.
► Bei Anträgen, die nach dem 15.04.2021 gestellt werden, gilt, dass eine selbständige unternehmerische Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum ausgeübt werden muss. Weiters dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung und im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein.
► Ausbezahlung eines Zusatzbonus iHv € 100 für jeden geförderten Betrachtungszeitraum. Die Zahlung (eventuell in Teilbeträgen) erfolgt automatisiert ab 1. Juni 2021, ein Antrag ist daher nicht notwendig. Aufgrund des Zusatzbonus und den zusätzlichen Betrachtungszeiträumen beträgt die maximale Gesamtförderhöhe € 39.000.
► Die Frist für Neugründungen oder Betriebsübernahmen wurde von 15.03.2020 auf den 31.10.2020 erweitert.
► Wurde über den Antragsteller ein Sanierungsverfahren im Sinne der Insolvenzordnung eröffnet, so ist dies künftig kein Ausschlussgrund mehr.
► Kontoverbindungen aus EU- oder EWR-Ländern werden nunmehr akzeptiert.