ÖFFI-TICKET und Pendlerpauschale

Mit dem Abga­ben­än­de­rungs­ge­setz 2022 können nun Selb­stän­di­ge 50% der Ausgaben für Jahres(netz)karten und andere Netz­kar­ten pauschal als Betriebs­aus­ga­be ansetzen, sofern diese:
► nicht über­trag­bar und
► sowohl betrieb­lich als auch privat nutzbar sind.
Für Arbeit­neh­mer ist weder die Zur­ver­fü­gung­stel­lung einer Netzkarte noch die Übernahme der Kosten ein steu­er­ba­rer Bezug aus nicht­selb­stän­di­ger Arbeit.

Für die Pend­ler­pau­scha­le wird klar­ge­stellt, dass grund­sätz­lich die Strecke zwischen Wohnung und Arbeits­stät­te maß­geb­lich ist, sofern dem Arbeit­neh­mer ein Ticket unent­gelt­lich zur Verfügung gestellt wird bzw. ein Kos­ten­an­teil über­nom­men wird. Die Zuzahlung des Arbeit­ge­bers muss abgezogen werden.

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