Ökosoziale Steuerreform 2022 – wichtige Eckpunkte
► Senkung der Lohn- und Einkommensteuer von 35 % auf 30 % ab 1.7.2022,
bzw. von 42 % auf 40 % ab 1.7.2023.
Umsetzung der Tarifsenkung durch einen Mischsteuersatz, den Sie bereits mit der Gehaltsabrechnung ab Februar durch eine Entlastung bei der Lohnsteuer bemerken werden.
► Entlastung ab der Veranlagung 2021 für Dienstnehmer durch einen höheren Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag und höhere SV-Rückerstattung.
► Anhebung des Grundfreibetrags beim Gewinnfreibetrag von 13 % auf 15 % ab 1.1.2022
► die stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer (KÖSt) von 25 % auf 23 % (1 % ab 1.1.2023, 1 % ab 1.1.2024)
► Einführung eines neuen Investitionsfreibetrags mit ökologischer Komponente ab 1.1.2023 in Höhe von 10 % plus Bonus für ökologische Investitionen von 5 %
► Familien werden durch die Erhöhung des Familienbonus Plus von € 1.500 auf € 2.000 sowie des Kindermehrbetrags von € 250 auf € 450 pro Kind und Jahr entlastet (ab 1.7.2022).
► Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von derzeit € 800 auf € 1.000 ab 1.1.2023
► Möglichkeit einer steuerfreien Mitarbeiterbeteiligung (Gewinnbeteiligung) bis zu € 3.000 pro Jahr