ORF Beitrag ab 2024 auch für Unternehmen

► Die Höhe des neuen ORF Beitrages ergibt sich aus der Summe der Arbeits­löh­ne je Gemeinde, mit der ein Unter­neh­men der Kom­mu­nal­steu­er­pflicht im vor­an­ge­gan­ge­nen Kalen­der­jahr unter­liegt, sowie danach, ob Lan­des­ab­ga­ben zu ent­rich­ten sind.
► Laut Gesetz erhält die ORF- Beitrags-Service GmbH die für die Berech­nung des ORF Beitrags not­wen­di­gen Kom­mu­nal­steu­er­da­ten jeweils im April des Fol­ge­jah­res und über­mit­telt dann eine Zah­lungs­auf­for­de­rung an die Betriebe.
► Ein Unter­neh­men, das keine Kom­mu­nal­steu­er zahlt, (z.B. Ein-Personen-Unter­neh­men EPU) wird auch nicht für den ORF Beitrag registriert.
► Für Betriebs­stät­ten von Unter­neh­men, die aufgrund Ihrer Tätigkeit von der Kom­mu­nal­steu­er befreit sind (z.B. Pfle­ge­hei­me, gemein­nüt­zi­ge Vereine, Heime für Aus­zu­bil­den­de, Kör­per­schaf­ten des öffent­li­chen Rechts) fällt ebenso kein ORF Beitrag an.
► Fällt die Adresse von Betriebs­stät­te und Haupt­wohn­sitz zusammen, fällt der ORF-Beitrag nicht doppelt an.
► Der kom­mu­nal­steu­er­pflich­te Unter­neh­mer, der auch an der selben Betriebs­stät­te seinen Haupt­wohn­sitz gemeldet hat, muss die Adresse des Unter­neh­mens mittels Formular an die ORF-Beitrags Service GmbH mitteilen.
► Die Zah­lungs­pflicht besteht nur in seiner Eigen­schaft als Pri­vat­per­son, als Unter­neh­mer zahlt er dann keinen ORF-Beitrag.

Weitere Infor­ma­tio­nen finden Sie auf der Homepage der ORF-Beitrags Service GmbH:
https://orf.beitrag.at/

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