ORF Beitrag ab 2024 auch für Unternehmen
► Die Höhe des neuen ORF Beitrages ergibt sich aus der Summe der Arbeitslöhne je Gemeinde, mit der ein Unternehmen der Kommunalsteuerpflicht im vorangegangenen Kalenderjahr unterliegt, sowie danach, ob Landesabgaben zu entrichten sind.
► Laut Gesetz erhält die ORF- Beitrags-Service GmbH die für die Berechnung des ORF Beitrags notwendigen Kommunalsteuerdaten jeweils im April des Folgejahres und übermittelt dann eine Zahlungsaufforderung an die Betriebe.
► Ein Unternehmen, das keine Kommunalsteuer zahlt, (z.B. Ein-Personen-Unternehmen EPU) wird auch nicht für den ORF Beitrag registriert.
► Für Betriebsstätten von Unternehmen, die aufgrund Ihrer Tätigkeit von der Kommunalsteuer befreit sind (z.B. Pflegeheime, gemeinnützige Vereine, Heime für Auszubildende, Körperschaften des öffentlichen Rechts) fällt ebenso kein ORF Beitrag an.
► Fällt die Adresse von Betriebsstätte und Hauptwohnsitz zusammen, fällt der ORF-Beitrag nicht doppelt an.
► Der kommunalsteuerpflichte Unternehmer, der auch an der selben Betriebsstätte seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat, muss die Adresse des Unternehmens mittels Formular an die ORF-Beitrags Service GmbH mitteilen.
► Die Zahlungspflicht besteht nur in seiner Eigenschaft als Privatperson, als Unternehmer zahlt er dann keinen ORF-Beitrag.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der ORF-Beitrags Service GmbH:
https://orf.beitrag.at/