Anspruch auf die PendlerInnenbeihilfe haben jene Personen die folgende Voraussetzungen erfüllen:
► Hauptwohnsitz Steiermark
► Einfache Strecke zur Arbeit mind. 25km
► Jahreseinkommen < 35.000 Euro (ohne Familienbeihilfe, inkl. 13. u. 14. Gehalt)
Rückwirkende Beantragung über AK Steiermark für das Jahr 2022 bis spätestens 31.12.2023 per Post.