PendlerInnenbeihilfe 2022

Anspruch auf die Pend­le­rIn­nen­bei­hil­fe haben jene Personen die folgende Vor­aus­set­zun­gen erfüllen:
► Haupt­wohn­sitz Steiermark
► Einfache Strecke zur Arbeit mind. 25km
► Jah­res­ein­kom­men < 35.000 Euro (ohne Fami­li­en­bei­hil­fe, inkl. 13. u. 14. Gehalt)

Rück­wir­ken­de Bean­tra­gung über AK Stei­er­mark für das Jahr 2022 bis spä­tes­tens 31.12.2023 per Post.

Unter folgendem Link finden Sie die Antrags­for­mu­la­re als Download:
https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/pendler/Pendlerbeihilfe_2022.html

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