PendlerInnenbeihilfe 2022
Anspruch auf die PendlerInnenbeihilfe haben jene Personen die folgende Voraussetzungen erfüllen:
► Hauptwohnsitz Steiermark
► Einfache Strecke zur Arbeit mind. 25km
► Jahreseinkommen < 35.000 Euro (ohne Familienbeihilfe, inkl. 13. u. 14. Gehalt)
Rückwirkende Beantragung über AK Steiermark für das Jahr 2022 bis spätestens 31.12.2023 per Post.
Unter folgendem Link finden Sie die Antragsformulare als Download:
https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/pendler/Pendlerbeihilfe_2022.html