Pendlerpauschale/-euro bei mehreren Arbeitsstätten
Die Pendlerpauschale/-euro steht unter bestimmten Voraussetzungen (Wegstrecke, öffentliche Verkehrsmittel) für die Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsstätte zu.
Sollte jemand mehrere Arbeitsstätten haben und die Pendlerpauschale/-euro bei Dienstgeber A bereits voll ausgenutzt sein, so steht keine weitere Pauschale zu.
Die Pendlerpauschale/-euro ist jedenfalls mit dem vollem Betrag für die gesamte Wegstrecke aller Dienstverhältnissen gedeckelt.