Prüfung von Lohnabgaben und Beiträgen neu ab 1.7.2020

Der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof hat die aktuelle Regelung als nicht ver­fas­sungs­kon­form bewertet, daher werden seit 1.7.2020 die Prüfungen von Lohn­ab­ga­ben und Beiträgen wieder von der Öster­rei­chi­schen Gesund­heits­kas­se (ÖGK) und der Finanz­ver­wal­tung gemeinsam durchgeführt.

Die Ände­run­gen beinhal­ten im Wesent­li­chen folgende Punkte:

1. Der ÖGK obliegt die Sozi­al­ver­si­che­rungs­prü­fung. Zusätz­lich wird aber auch die Lohn- und Kom­mu­nal­steu­er geprüft. Dabei sind die Mit­ar­bei­ter der ÖGK auch im Auftrag des Finanz­am­tes und der ein­he­bungs­be­rech­tig­ten Gemeinde tätig.

2. Der Prüf­dienst der Finanz­ver­wal­tung ist für die Lohn­steu­er- und Kom­mu­nal­steu­er­prü­fung zuständig. Zusätz­lich werden auch die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge geprüft. Der Prüf­dienst der Finanz­ver­wal­tung ist dabei auch im Auftrag der ÖGK und der ein­he­bungs­be­rech­tig­ten Gemeinde tätig.

3. Die Gesamt­steue­rung obliegt einem part­ner­schaft­lich besetzten Prüfbeirat.
Im Vor­der­grund der gemein­sa­men Prüfung der Lohn­ab­ga­ben und Beiträge (GPLB) steht die Infor­ma­ti­on bzw. Beratung der Dienst­ge­ber, die Sicherung der Bei­trags­grund­la­gen- und Ver­si­che­rungs­zei­ten und der damit erzielte faire Wett­be­werb in der Wirtschaft.
Weitere Infor­ma­tio­nen finden Sie unter: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.859974&portal=oegkportal

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