Prüfungsschwerpunkte Finanzpolizei

► Bei elek­tro­ni­schen Regis­trier­kas­sen gilt das besondere Augenmerk den Monats­be­le­gen, dem Jah­res­be­leg sowie der Beleg­ertei­lungs­pflicht. Verstöße stellen eine Finanz­ord­nungs­wid­rig­keit dar und werden mit Geld­stra­fen bis zu € 5.000,00 geahndet. Es empfiehlt sich eine Regis­trier­kas­sen­map­pe mit wichtigen Anlei­tun­gen bzw. Infor­ma­tio­nen für die Mit­ar­bei­ter vor­zu­be­rei­ten, welche dem Kon­troll­organ im Bedarfs­fall vorgelegt werden kann.

► Bei Prüfungen wird weiters ein Schwer­punkt auf das Vor­han­den­sein von Arbeits­zeit­auf­zeich­nun­gen der Mit­ar­bei­ter gelegt. Diese Doku­men­ta­ti­on zählt zu den wesent­li­chen Grund­auf­zeich­nun­gen. Als Grund­auf­zeich­nung gelten Auf­zeich­nun­gen, die taggenau und nach­voll­zieh­bar sind. Der Übertrag in eine Excel­lis­te gilt bereits als “bear­bei­te­te” Auf­zeich­nung. Übernimmt der Dienst­ge­ber die Auf­zeich­nungs­ar­beit, so besteht eine monat­li­che Kon­troll­pflicht des Dienst­neh­mers, die auch doku­men­tiert werden muss.

► Schenken Sie daher den Grund­auf­zeich­nun­gen der täglichen Arbeits­zeit erhöhe Auf­merk­sam­keit. Bei lücken­haf­ten, nicht nach­voll­zieh­ba­ren oder gänzlich fehlenden Grund­auf­zeich­nun­gen drohen Strafen, eine Finanz­ord­nungs­wid­rig­keit oder gar der Verlust der Kurzarbeitsförderung.

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