Prüfungsschwerpunkte Finanzpolizei
► Bei elektronischen Registrierkassen gilt das besondere Augenmerk den Monatsbelegen, dem Jahresbeleg sowie der Belegerteilungspflicht. Verstöße stellen eine Finanzordnungswidrigkeit dar und werden mit Geldstrafen bis zu € 5.000,00 geahndet. Es empfiehlt sich eine Registrierkassenmappe mit wichtigen Anleitungen bzw. Informationen für die Mitarbeiter vorzubereiten, welche dem Kontrollorgan im Bedarfsfall vorgelegt werden kann.
► Bei Prüfungen wird weiters ein Schwerpunkt auf das Vorhandensein von Arbeitszeitaufzeichnungen der Mitarbeiter gelegt. Diese Dokumentation zählt zu den wesentlichen Grundaufzeichnungen. Als Grundaufzeichnung gelten Aufzeichnungen, die taggenau und nachvollziehbar sind. Der Übertrag in eine Excelliste gilt bereits als “bearbeitete” Aufzeichnung. Übernimmt der Dienstgeber die Aufzeichnungsarbeit, so besteht eine monatliche Kontrollpflicht des Dienstnehmers, die auch dokumentiert werden muss.
► Schenken Sie daher den Grundaufzeichnungen der täglichen Arbeitszeit erhöhe Aufmerksamkeit. Bei lückenhaften, nicht nachvollziehbaren oder gänzlich fehlenden Grundaufzeichnungen drohen Strafen, eine Finanzordnungswidrigkeit oder gar der Verlust der Kurzarbeitsförderung.