Regelbedarfssätze für Unterhaltszahlungen für 2022

Die nunmehr gültigen Regel­be­darf­sät­ze sind für steu­er­li­che Belange für das gesamte Kalen­der­jahr 2022 heranzuziehen.
Über die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen hin­aus­ge­hen­de Rechte und Pflichten können daraus nicht abge­lei­tet werden.

Alters­grup­pe 0–3 Jahre: EUR 219
Alters­grup­pe 3–6 Jahre: EUR 282
Alters­grup­pe 6–10 Jahre: EUR 362
Alters­grup­pe 10–15 Jahre: EUR 414
Alters­grup­pe 15–19 Jahre: EUR 488
Alters­grup­pe 19–25 Jahre: EUR 611

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