Regelbedarfssätze für Unterhaltszahlungen für 2022
Die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze sind für steuerliche Belange für das gesamte Kalenderjahr 2022 heranzuziehen.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.
Altersgruppe 0–3 Jahre: EUR 219
Altersgruppe 3–6 Jahre: EUR 282
Altersgruppe 6–10 Jahre: EUR 362
Altersgruppe 10–15 Jahre: EUR 414
Altersgruppe 15–19 Jahre: EUR 488
Altersgruppe 19–25 Jahre: EUR 611