► Der Dezember-Monatsbeleg ist gleichzeitig auch die Jahresbeleg Ihrer Registrierkasse.
► Sofern Ihre Registrierkasse den Jahresbeleg nicht elektronisch erstellen kann und über das Registrierkassen-Webservice zur Prüfung an Finanz-Online übermittelt, ist dieser zusätzlich auszudrucken, mindestens 7 Jahre aufzubewahren und mit der „BMF Belegcheck“ APP zu prüfen.
► Bitte vergessen Sie in diesem Zusammenhang nicht auf die unveränderbare vierteljährliche Sicherung des Datenerfassungsprotokolls auf einem externen Datenträger. Diese Sicherung ist mindestens 7 Jahre aufzubewahren.