Registrierkasse: Prüfung Jahresbeleg 2023

► Der Dezember-Monats­be­leg ist gleich­zei­tig auch die Jah­res­be­leg Ihrer Registrierkasse.
► Sofern Ihre Regis­trier­kas­se den Jah­res­be­leg nicht elek­tro­nisch erstellen kann und über das Regis­trier­kas­sen-Web­ser­vice zur Prüfung an Finanz-Online über­mit­telt, ist dieser zusätz­lich aus­zu­dru­cken, min­des­tens 7 Jahre auf­zu­be­wah­ren und mit der „BMF Beleg­check“ APP zu prüfen.
► Bitte vergessen Sie in diesem Zusam­men­hang nicht auf die unver­än­der­ba­re vier­tel­jähr­li­che Sicherung des Daten­er­fas­sungs­pro­to­kolls auf einem externen Daten­trä­ger. Diese Sicherung ist min­des­tens 7 Jahre aufzubewahren.

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