Reise- und Fahrtkosten ab 2025

Ab 1. Jänner 2025 wird nach 16 Jahren das amtliche Kilometergeld angepasst. Der Nachweis der betrieblich gefahrenen Kilometer erfolgt durch ein Fahrtenbuch, wonach die betriebliche Nutzung
jedoch nicht überwiegen darf.

Kilometergelder für PKW, Kombi, Motorfahrrad, Motorrad, Fahrrad und E-Bike werden auf einheitlich 0,50 Cent pro Kilometer erhöht (für Mitfahrer auf 0,15 Cent). Die Obergrenze für betrieblich
gefahrene Kilometer wird bei Fahrrädern auf 3.000 km/Jahr angehoben. Bei Kraftfahrzeugen bleibt die Obergrenze jedoch bei 30.000 km/Veranlagungsjahr.

Das Taggeld für Inlandsreisen wird auf € 30,00 (derzeit € 26,40) und das pauschale Nächtigungsgeld wird auf € 17,00 (derzeit € 15,00) angehoben.

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