Risikogruppenverordnung läuft aus

► Die dies­be­züg­li­che Ver­ord­nung wird ange­sichts sinkender Infek­ti­ons­zah­len und der zugleich stei­gen­den Impfquote nicht verlängert.
► Aller­dings wurde eine bis Ende des Jahres gültige Ver­ord­nungs­er­mäch­ti­gung geschaf­fen, durch die der Arbeits­mi­nis­ter im Ein­ver­neh­men mit dem Gesund­heits­mi­nis­ter bei Bedarf rasch eine neue Risi­ko­grup­pen­ver­ord­nung erlassen kann.
► Sollte dieser Fall eintreten muss für die Aus­stel­lung eines neu­er­li­chen Attests der indi­vi­du­el­le Impf­sta­tus der Betrof­fe­nen geprüft werden.

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