Sachbezug Sonderregelung für Spezialfahrzeuge

► Im War­tungs­er­lass zu den Lohn­steu­er­richt­li­ni­en 2022 wird klar­ge­stellt, dass bei “Spe­zi­al­fahr­zeu­gen”, die auf Grund Ihrer Aus­stat­tung eine private Nutzung praktisch aus­schlie­ßen, für Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeits­stät­te kein Sachbezug anzu­set­zen ist.
► Als “Spe­zi­al­fahr­zeu­ge” gelten z.B. Mon­ta­ge­fahr­zeu­ge mit ein­ge­bau­ter Werkbank, Abschlepp­fahr­zeu­ge etc. (nicht aber Fahrschulautos).
► Sobald das Fahrzeug ander­wer­tig privat genutzt wird, ist ein Sachbezug nach den all­ge­mei­nen Vorgaben anzusetzen.
► Die Nicht­be­nüt­zung für private Fahrten ist am besten durch das Führen eines Fahr­ten­bu­ches nachzuweisen.

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