► Im Wartungserlass zu den Lohnsteuerrichtlinien 2022 wird klargestellt, dass bei “Spezialfahrzeugen”, die auf Grund Ihrer Ausstattung eine private Nutzung praktisch ausschließen, für Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte kein Sachbezug anzusetzen ist.
► Als “Spezialfahrzeuge” gelten z.B. Montagefahrzeuge mit eingebauter Werkbank, Abschleppfahrzeuge etc. (nicht aber Fahrschulautos).
► Sobald das Fahrzeug anderwertig privat genutzt wird, ist ein Sachbezug nach den allgemeinen Vorgaben anzusetzen.
► Die Nichtbenützung für private Fahrten ist am besten durch das Führen eines Fahrtenbuches nachzuweisen.