Senkung von Lohnnebenkosten ab 01.01.2023

► Unfall­ver­si­che­rungs­bei­trag: Senkung von 1,2% (2022) auf 1,1% (2023)
► Zuschlag zum Dienst­ge­ber­bei­trag (DZ) für die Stei­er­mark: Senkung von 0,37% (2022) auf 0,36 % (2023);
der DZ der anderen Bun­des­län­der bleiben unverändert
► Dienst­ge­ber­bei­trag (DB): Senkung von 3,9% (2022) auf 3,7% (2023)
ACHTUNG: Die Senkung des DB ist nur möglich,
► wenn dies eine lohn­ge­stal­ten­de Vor­schrift vorsieht, oder
► eine Betriebs­ver­ein­ba­rung abge­schlos­sen wurde, oder
► inner­be­trieb­lich für alle Arbeit­neh­mer oder bestimmte Gruppen von Arbeit­neh­mern ein Akten­ver­merk, datiert und fir­men­mä­ßig gezeich­net, der Per­so­nal­ab­tei­lung bzw. der lohn­ab­rech­nen­den Stelle über­mit­telt wird.

►Die BUAK anerkennt aktuell leider nicht die “internen Akten­ver­mer­ke” (die als Leitfaden von BMAW und BMF empfohlen wurden) und ver­rech­nen vorläufig (nach deren Ansicht: bis Ende 2024) noch den alten DB-Satz in Höhe von 3,9 % (bei Direktverrechnung).

Weitere Infor­ma­tio­nen : https://www.wko.at/service/steuern/senkung-des-dienstgeberbeitrags.html

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