Senkung von Lohnnebenkosten ab 01.01.2023
► Unfallversicherungsbeitrag: Senkung von 1,2% (2022) auf 1,1% (2023)
► Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für die Steiermark: Senkung von 0,37% (2022) auf 0,36 % (2023);
der DZ der anderen Bundesländer bleiben unverändert
► Dienstgeberbeitrag (DB): Senkung von 3,9% (2022) auf 3,7% (2023)
ACHTUNG: Die Senkung des DB ist nur möglich,
► wenn dies eine lohngestaltende Vorschrift vorsieht, oder
► eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wurde, oder
► innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern ein Aktenvermerk, datiert und firmenmäßig gezeichnet, der Personalabteilung bzw. der lohnabrechnenden Stelle übermittelt wird.
►Die BUAK anerkennt aktuell leider nicht die “internen Aktenvermerke” (die als Leitfaden von BMAW und BMF empfohlen wurden) und verrechnen vorläufig (nach deren Ansicht: bis Ende 2024) noch den alten DB-Satz in Höhe von 3,9 % (bei Direktverrechnung).
Weitere Informationen : https://www.wko.at/service/steuern/senkung-des-dienstgeberbeitrags.html