Sonderausgaben für thermische Sanierung von Gebäuden und klimafreundlicher Ersatz fossiler Heizungssysteme
Dabei muss es sich um Ausgaben für
► die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden (z.B. Austausch von Fenstern, Dämmung von Fassaden) oder
► den Ersatz eines fossilen durch ein klimafreundliches Heizungssystem handeln
Die Berücksichtigung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
► Für die Ausgaben wurde eine Förderung des Bundes gemäß Abschnitt 3 des Umweltförderungsgesetzes ausbezahlt. Das gilt für Förderansuchen, die nach dem 31.03.2022 eingebracht und die Bundesförderung nach dem 30.06.2022 ausbezahlt wurde.
► Es ist eine automatische Datenübermittlung der Förderdaten durch die Förderstelle an die Abgabenbehörde erfolgt.
► Die Ausgaben abzüglich ausbezahlter Förderungen (inkl. allfälliger Landes- und Gemeindeförderungen) übersteigen € 4.000 (thermisch-energetische Sanierung) bzw. € 2.000 (Heizungstausch)
Informationen zu den Förderungen des Bundes und dem Ablauf der Antragstellung finden Sie unter www.raus-aus-öl.at. Weiters finden Sie dort auch einen Verweis zu den Landesförderungen der Steiermark.
Die Sonderausgabe wird im Jahr der Auszahlung der Förderung sowie in den folgenden 4 Jahren durch einen Pauschalbetrag berücksichtigt. Dieser Pauschalbetrag beträgt € 800 bei thermisch-energetischer Sanierung und € 400 bei Heizungstausch. Die Berücksichtigung erfolgt automatisch, es ist kein Eintrag in der Steuererklärung notwendig. Sollte innerhalb des fünfjährigen Sonderausgabenzeitraums eine weitere begünstigte Maßnahme erfolgen, so führt diese nicht zu einem weiteren Pauschalabzug sondern es verlängert sich der Berücksichtigungszeitraum auf 10 Jahre.
Tipp: Sollten Sie eine solche Maßnahme planen, so nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem Handwerksbetrieb Ihres Vertrauens auf, da es zu erheblichen Verzögerungen – beispielsweise durch Lieferengpässe – kommen kann.