Sonderausgaben für thermische Sanierung von Gebäuden und klimafreundlicher Ersatz fossiler Heizungssysteme

Dabei muss es sich um Ausgaben für

► die thermisch-ener­ge­ti­sche Sanierung von Gebäuden (z.B. Austausch von Fenstern, Dämmung von Fassaden) oder
► den Ersatz eines fossilen durch ein kli­ma­freund­li­ches Hei­zungs­sys­tem handeln

Die Berück­sich­ti­gung ist an folgende Vor­aus­set­zun­gen geknüpft:

► Für die Ausgaben wurde eine Förderung des Bundes gemäß Abschnitt 3 des Umwelt­för­de­rungs­ge­set­zes aus­be­zahlt. Das gilt für För­der­an­su­chen, die nach dem 31.03.2022 ein­ge­bracht und die Bun­des­för­de­rung nach dem 30.06.2022 aus­be­zahlt wurde.
► Es ist eine auto­ma­ti­sche Daten­über­mitt­lung der För­der­da­ten durch die För­der­stel­le an die Abga­ben­be­hör­de erfolgt.
► Die Ausgaben abzüglich aus­be­zahl­ter För­de­run­gen (inkl. all­fäl­li­ger Landes- und Gemein­de­för­de­run­gen) über­stei­gen € 4.000 (thermisch-ener­ge­ti­sche Sanierung) bzw. € 2.000 (Hei­zungs­tausch)

Infor­ma­tio­nen zu den För­de­run­gen des Bundes und dem Ablauf der Antrag­stel­lung finden Sie unter www.raus-aus-öl.at. Weiters finden Sie dort auch einen Verweis zu den Lan­des­för­de­run­gen der Steiermark.

Die Son­der­aus­ga­be wird im Jahr der Aus­zah­lung der Förderung sowie in den folgenden 4 Jahren durch einen Pau­schal­be­trag berück­sich­tigt. Dieser Pau­schal­be­trag beträgt € 800 bei thermisch-ener­ge­ti­scher Sanierung und € 400 bei Hei­zungs­tausch. Die Berück­sich­ti­gung erfolgt auto­ma­tisch, es ist kein Eintrag in der Steu­er­erklä­rung notwendig. Sollte innerhalb des fünf­jäh­ri­gen Son­der­aus­ga­ben­zeit­raums eine weitere begüns­tig­te Maßnahme erfolgen, so führt diese nicht zu einem weiteren Pau­schal­ab­zug sondern es ver­län­gert sich der Berück­sich­ti­gungs­zeit­raum auf 10 Jahre.

Tipp: Sollten Sie eine solche Maßnahme planen, so nehmen Sie früh­zei­tig Kontakt mit dem Hand­werks­be­trieb Ihres Ver­trau­ens auf, da es zu erheb­li­chen Ver­zö­ge­run­gen – bei­spiels­wei­se durch Lie­fer­eng­päs­se – kommen kann.

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