Sozialversicherung — Nachzahlungen auf drei Jahre verteilt
Neugründer zahlen in den ersten drei Jahren vorläufig niedrige Beiträge zur Sozialversicherung auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage. Werden bereits in den Anfangsjahren gute Gewinne erwirtschaftet, sind Nachzahlungen an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständige (SVS) zu leisten, die bisher in vier Teilbeträgen (innerhalb eines Kalenderjahres) vorgeschrieben wurden. Dies konnte selbst für erfolgreiche Neugründer zu Liquiditätsengpässen führen. Nachzahlungen für seit 2014 einlangende Steuerbescheide können auf drei Jahre verteilt werden.
Von dieser Änderung profitieren bereits ca. 36.000 Neugründer.
Beispiel:
Ein Unternehmer, der Ende 2015 gegründet hatte, zahlt in den Jahren 2015, 2016, und 2017 Beiträge, die von der Mindestbeitragsgrundlage berechnet wurden. Anfang 2018 überprüft die SVS die tatsächlichen Gewinne des Unternehmers anhand der Einkommenssteuerbescheide.
Diese weisen für die Jahre 2015, 2016 und 2017 erhebliche Gewinne aus. Die Pensionsversicherungsbeiträge werden für die Jahre 2015, 2016 und 2017, die Krankenversicherungsbeiträge nur für das Jahr 2017 nachbemessen.
Die Nachbemessung führt zu einer hohen Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Der Unternehmer kann einen Antrag auf zinsenfreie Ratenzahlung stellen, die über einen Zeitraum von drei Jahren beginnend mit dem Jahr 2018 geleistet wird.
Das Antragsformular finden Sie unter:
https://www.sozialversicherung.gv.at/formgen/?portal=svsportal&LO=4&contentid=10007.854364