Sozialversicherung — Nachzahlungen auf drei Jahre verteilt

Neu­grün­der zahlen in den ersten drei Jahren vorläufig niedrige Beiträge zur Sozi­al­ver­si­che­rung auf Basis der Min­dest­bei­trags­grund­la­ge. Werden bereits in den Anfangs­jah­ren gute Gewinne erwirt­schaf­tet, sind Nach­zah­lun­gen an die Sozi­al­ver­si­che­rungs­an­stalt der Selb­stän­di­ge (SVS) zu leisten, die bisher in vier Teil­be­trä­gen (innerhalb eines Kalen­der­jah­res) vor­ge­schrie­ben wurden. Dies konnte selbst für erfolg­rei­che Neu­grün­der zu Liqui­di­täts­eng­päs­sen führen. Nach­zah­lun­gen für seit 2014 ein­lan­gen­de Steu­er­be­schei­de können auf drei Jahre verteilt werden.

Von dieser Änderung pro­fi­tie­ren bereits ca. 36.000 Neugründer.

Beispiel:
Ein Unter­neh­mer, der Ende 2015 gegründet hatte, zahlt in den Jahren 2015, 2016, und 2017 Beiträge, die von der Min­dest­bei­trags­grund­la­ge berechnet wurden. Anfang 2018 überprüft die SVS die tat­säch­li­chen Gewinne des Unter­neh­mers anhand der Einkommenssteuerbescheide.
Diese weisen für die Jahre 2015, 2016 und 2017 erheb­li­che Gewinne aus. Die Pen­si­ons­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge werden für die Jahre 2015, 2016 und 2017, die Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge nur für das Jahr 2017 nachbemessen.
Die Nach­be­mes­sung führt zu einer hohen Nach­zah­lung von Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen. Der Unter­neh­mer kann einen Antrag auf zin­sen­freie Raten­zah­lung stellen, die über einen Zeitraum von drei Jahren beginnend mit dem Jahr 2018 geleistet wird.

Das Antrags­for­mu­lar finden Sie unter:
https://www.sozialversicherung.gv.at/formgen/?portal=svsportal&LO=4&contentid=10007.854364

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