Höchstbeitragsgrundlagen täglich: € 185,00 monatlich: € 5.550,00 jährlich für Sonderzahlungen: € 11.100,00 monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 6.475,00
Geringfügigkeitsgrenzen monatlich: € 475,86 Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG): € 713,79
Die Aufwertungszahl für das Jahr 2021 beträgt 1,033.