Höchstbeitragsgrundlagen täglich: € 189,00 monatlich: € 5.670,00 jährlich für Sonderzahlungen: € 11.340,00 monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 6.615,00
Geringfügigkeitsgrenzen monatlich: € 485,85 Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG): € 728,78
Die Aufwertungszahl für das Jahr 2022 beträgt 1,021.