► Wichtig ist die Unterscheidung zwischen nicht abzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen und abzugsfähigem Sponsoring.
► Unter Sponsoring versteht man die Förderung von Einzelpersonen, einer Personengruppe, Organisationen oder Veranstaltungen in Form von Geld‑, Sach- und Dienstleistungen mit dem Ziel, auf das eigene Unternehmen, meistens im Zusammenhang mit einem medienwirksamen Ereignis, aufmerksam zu machen.
► Unter nicht abzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen versteht man jene Aufwendungen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern (repräsentieren).
► Deshalb ist es wichtig auf einen eindeutigen Werbezweck und nahezu ausschließlich auf wirtschaftlicher Grundlage beruhenden Zweck bei Sponsoring zu achten, damit diese Ausgabe als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann (Werbetafel, Plakate).