Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 wurde eine wesentliche Neuerung beschlossen.
► Aus der Einspeisung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen in das öffentliche Netz resultieren steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
► Nun wurde eine Steuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen ab der Veranlagung 2022 geschaffen, sodass Einkünfte aus der Einspeisung von höchstens 12.500 kWh Strom aus Photovoltaikanlagen steuerfrei sind.
► Wird diese Schwelle überschritten, gilt die Befreiung anteilig iS eines Freibetrags.