Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

Mit dem Abga­ben­än­de­rungs­ge­setz 2022 wurde eine wesent­li­che Neuerung beschlossen.
► Aus der Ein­spei­sung von elek­tri­scher Energie aus Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen in das öffent­li­che Netz resul­tie­ren steu­er­pflich­ti­ge Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
► Nun wurde eine Steu­er­be­frei­ung für kleinere Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen ab der Ver­an­la­gung 2022 geschaf­fen, sodass Einkünfte aus der Ein­spei­sung von höchstens 12.500 kWh Strom aus Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen steu­er­frei sind.
► Wird diese Schwelle über­schrit­ten, gilt die Befreiung anteilig iS eines Freibetrags.

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