► Mit dem ÖkoStRefG 2022 Teil I wurde eine steuerfreie (Freibetrag) Mitarbeitergewinnbeteiligung geschaffen.
► Die Beteiligung bezieht sich auf das unternehmerische Ergebnis vor Zinsen und Steuer (EBIT) des letzten Wirtschaftsjahres, zu dem der Mitarbeiter beigetragen hat.
► Die Begünstigung beträgt pro Arbeitnehmer jährlich max. bis € 3.000,00 (btto) und muss am Lohnkonto und am Jahreslohnzettel als steuerfreie Einkünfte ausgewiesen werden.
► Dies gilt ab 2022 und kann für den Unternehmensgewinn des Jahres 2021 bereits herangezogen werden.
► Übersteigen die Beteiligungen das Ergebnis, besteht insoweit keine Steuerfreiheit. Grundvoraussetzung ist aber, dass diese Zuwendung an alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen (z.B. alle Angestellten, alle Schichtarbeiter, etc.) geleistet wird.
► Die Höhe der Gewinnbeteiligung kann auch von leistungsbezogenen Kriterien (z.B. Umsatz, DB) abhängig sein, dafür muss sie aber sachlich begründet und mit einer freiwilligen Vereinbarung bestimmbar sein.