Steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung ab 2022

► Mit dem ÖkoStRefG 2022 Teil I wurde eine steu­er­freie (Frei­be­trag) Mit­ar­bei­ter­ge­winn­be­tei­li­gung geschaffen.

► Die Betei­li­gung bezieht sich auf das unter­neh­me­ri­sche Ergebnis vor Zinsen und Steuer (EBIT) des letzten Wirt­schafts­jah­res, zu dem der Mit­ar­bei­ter bei­getra­gen hat.

► Die Begüns­ti­gung beträgt pro Arbeit­neh­mer jährlich max. bis € 3.000,00 (btto) und muss am Lohnkonto und am Jah­res­lohn­zet­tel als steu­er­freie Einkünfte aus­ge­wie­sen werden.

► Dies gilt ab 2022 und kann für den Unter­neh­mens­ge­winn des Jahres 2021 bereits her­an­ge­zo­gen werden.

► Über­stei­gen die Betei­li­gun­gen das Ergebnis, besteht insoweit keine Steu­er­frei­heit. Grund­vor­aus­set­zung ist aber, dass diese Zuwendung an alle Arbeit­neh­mer oder bestimmte Gruppen (z.B. alle Ange­stell­ten, alle Schicht­ar­bei­ter, etc.) geleistet wird.

► Die Höhe der Gewinn­be­tei­li­gung kann auch von leis­tungs­be­zo­ge­nen Kriterien (z.B. Umsatz, DB) abhängig sein, dafür muss sie aber sachlich begründet und mit einer frei­wil­li­gen Ver­ein­ba­rung bestimm­bar sein.

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