Laut Einkommensteuergesetz können Unternehmen für Firmen- oder Weihnachtsfeiern jährlich 365 € pro Mitarbeiter/in absetzen.
Der Finanzausschuss hat wegen der andauernden Coronavirus-Pandemie diese Gutscheinaktion auch 2021 ermöglicht.
Unternehmen können rückwirkend vom 1. November 2021 bis 31. Jänner 2022 steuerfreie Gutscheine bis maximal 365 € an ihre Mitarbeiter/innen ausgeben, sofern 2021 der steuerfreie Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nicht bereits genutzt wurde.
Um die heimische Wirtschaft zu unterstützen, sollten, wenn möglich, Gutscheine mit regionalem Fokus verschenkt werden. Die Steuerbefreiung soll sowohl Gutscheine von Einzelhändlern als auch von Verbänden von Einzelhändlern (z.B. Einkaufsmünzen) umfassen.