Steuerliche Erleichterungen bei Katastrophenschäden
| Für die Geltendmachung von Katastrophenschäden sind Schadensprotokolle und Rechnungen erforderlich. Alle erhaltenen Beträge (Entschädigungen, Spenden etc.) kürzen die Aufwendungen.
Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung im privaten Bereich: Absetzbarkeit als Betriebsausgabe: |