Steuertipp: Arbeitsmittel von der Steuer absetzen

Wer beruflich benötigte Arbeitsmittel selbst finanziert, kann sich einen Teil der Kosten über die Arbeitnehmerveranlagung zurückholen. Denn solche Ausgaben zählen als Werbungskosten und sind steuerlich absetzbar.
Was zählt als Arbeitsmittel?
• Büro & IT: Laptop, Drucker, Fachsoftware
• Berufskleidung: Schutzkleidung, Uniformen
• Fachliteratur & Weiterbildung: Bücher, Zeitschriften, Seminare
• Werkzeuge & Mobilität: Handwerkszeug, beruflich genutztes Fahrrad
Wichtig zu wissen:
• Einzelne Anschaffungen bis 1.000 € netto können sofort abgesetzt werden.
• Teurere Arbeitsmittel müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
• Belege aufbewahren und den beruflichen Anteil angeben!
Mit der richtigen Steuerstrategie lassen sich so jährlich spürbare Steuerersparnisse erzielen.

Zum Seitenanfang