Stundungszinsen Finanzamt

► Grund dafür ist das Auslaufen der “Covid-19-Son­der­kon­di­ti­on” mit 30.06.2024.
► Die Stun­dungs­zin­sen betragen dann wieder 4,5% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz.
► Das bedeutet aktuell eine Erhöhung von 5,88 % auf 8,38 %.
► Zinsen unter € 50,00 werden nicht festgesetzt.
► Ange­sichts des gestie­ge­nen Zins­ni­veaus sollten daher auch andere Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten für Abga­ben­schul­dig­kei­ten (zB Aus­nut­zung des Über­zie­hungs­rah­mens) geprüft werden.

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