► Grund dafür ist das Auslaufen der “Covid-19-Sonderkondition” mit 30.06.2024.
► Die Stundungszinsen betragen dann wieder 4,5% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz.
► Das bedeutet aktuell eine Erhöhung von 5,88 % auf 8,38 %.
► Zinsen unter € 50,00 werden nicht festgesetzt.
► Angesichts des gestiegenen Zinsniveaus sollten daher auch andere Finanzierungsmöglichkeiten für Abgabenschuldigkeiten (zB Ausnutzung des Überziehungsrahmens) geprüft werden.