SVS: Beitragsfreie Mitversicherung von Kindern

► Studium/Ausbildung bei Bezug von Familienbeihilfe
Wird für das Kind Fami­li­en­bei­hil­fe bezogen, so ist es auto­ma­tisch bei­trags­frei mit­ver­si­chert. Die SVS benötigt keine weiteren Nachweise.
► Studium/Ausbildung ohne Bezug von Familienbeihilfe
Falls keine Fami­li­en­bei­hil­fe mehr bezogen wird, das Kind jedoch studiert, ist eine Inskrip­ti­ons­be­stä­ti­gung zu schicken. Ab dem 2. Stu­di­en­jahr muss für die Mit­ver­si­che­rung der Stu­di­en­erfolg nach­ge­wie­sen werden.
► Grundwehr- oder Zivildienst
Die Mit­ver­si­che­rung ist zu beenden, da aufgrund des Grundwehr- oder Zivil­diens­tes eine Pflicht­ver­si­che­rung vorliegt. (In diesem Zeitraum steht auch keine Fami­li­en­bei­hil­fe zu.)
Nach Ende des Grundwehr- oder Zivil­diens­tes ist eine bei­trags­freie Mit­ver­si­che­rung wieder möglich — siehe dazu oben Infos mit und ohne Familienbeihilfe.
► Bei­trags­freie Mit­ver­si­che­rung wegen Erwerbslosigkeit
nach Voll­endung des 18. Lebens­jah­res oder nach Ende der Ausbildung/des Studiums für längstens 24 Monate.
► Mög­lich­keit der Selbst­ver­si­che­rung aufgrund eines gering­fü­gi­gen Dienst­ver­hält­nis­ses (Antrag nötig)

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