SVS: Beitragsfreie Mitversicherung von Kindern
► Studium/Ausbildung bei Bezug von Familienbeihilfe
Wird für das Kind Familienbeihilfe bezogen, so ist es automatisch beitragsfrei mitversichert. Die SVS benötigt keine weiteren Nachweise.
► Studium/Ausbildung ohne Bezug von Familienbeihilfe
Falls keine Familienbeihilfe mehr bezogen wird, das Kind jedoch studiert, ist eine Inskriptionsbestätigung zu schicken. Ab dem 2. Studienjahr muss für die Mitversicherung der Studienerfolg nachgewiesen werden.
► Grundwehr- oder Zivildienst
Die Mitversicherung ist zu beenden, da aufgrund des Grundwehr- oder Zivildienstes eine Pflichtversicherung vorliegt. (In diesem Zeitraum steht auch keine Familienbeihilfe zu.)
Nach Ende des Grundwehr- oder Zivildienstes ist eine beitragsfreie Mitversicherung wieder möglich — siehe dazu oben Infos mit und ohne Familienbeihilfe.
► Beitragsfreie Mitversicherung wegen Erwerbslosigkeit
nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach Ende der Ausbildung/des Studiums für längstens 24 Monate.
► Möglichkeit der Selbstversicherung aufgrund eines geringfügigen Dienstverhältnisses (Antrag nötig)