► Den Energiekostenzuschuss erhalten „energieintensive“ gewerbliche, industrielle und gemeinnützige Unternehmen aller Größen. (Somit sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht umfasst.)
► Ausgeschlossen sind beispielsweise
• freie Berufe (z.B. Ärzte),
• Privatpersonen,
• land- und forstwirtschaftliche Unternehmen.
► Die Förderung dient der teilweisen Abfederung erhöhter Energiekosten im Zeitraum 01.02.bis 30.09.2022.
► Gefördert werden im ersten Schritt 30% der Mehrkosten an Energie. Der beantragte Zuschuss muss mindestens € 2.000,- betragen.
► Für Kleinst- und Kleinbetriebe, die diese Zuschussgrenze nicht erreichen ist ein Pauschalfördermodell geplant, die Details dazu werden noch ausgearbeitet.
Die Voranmeldung ist in diesem Fall nicht vorzunehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der aws unter https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/