Anmeldung für den Energiekostenzuschuss

► Den Ener­gie­kos­ten­zu­schuss erhalten „ener­gie­in­ten­si­ve“ gewerb­li­che, indus­tri­el­le und gemein­nüt­zi­ge Unter­neh­men aller Größen. (Somit sind Einkünfte aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung nicht umfasst.)

► Aus­ge­schlos­sen sind beispielsweise
• freie Berufe (z.B. Ärzte),
• Privatpersonen,
• land- und forst­wirt­schaft­li­che Unternehmen.

► Die Förderung dient der teil­wei­sen Abfe­de­rung erhöhter Ener­gie­kos­ten im Zeitraum 01.02.bis 30.09.2022.
► Gefördert werden im ersten Schritt 30% der Mehr­kos­ten an Energie. Der bean­trag­te Zuschuss muss min­des­tens € 2.000,- betragen.

► Für Kleinst- und Klein­be­trie­be, die diese Zuschuss­gren­ze nicht erreichen ist ein Pau­schal­för­der­mo­dell geplant, die Details dazu werden noch ausgearbeitet.
Die Vor­anmel­dung ist in diesem Fall nicht vorzunehmen.

Weitere Infor­ma­tio­nen finden Sie auf der Homepage der aws unter https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/

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