Teuerungsprämie 2023
► Arbeitgeber:innen können bis zu € 2.000.- pro Arbeitnehmer:in (auch geringfügig Beschäftigten) als zusätzliche abgabenfreie Zahlung gewähren.
► Prämien oder Bonuszahlungen, die aufgrund von Leistungsvereinbarungen gezahlt werden, fallen nicht unter diese Befreiung.
► Aus abgabenrechtlicher Sicht ist es nicht notwendig, dass diese Zahlung an alle oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmer:innen geleistet werden, jedoch könnte eine willkürliche Auswahl arbeitsrechtliche Fragen aufwerfen.
► Weitere € 1.000.- können abgabenfrei an die Arbeit:nehmerinnen ausbezahlt werden, wenn dies aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, innerbetriebliche Gewährung an alle Arbeitnehmer:innen oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmer:innen) erfolgt.
► Zu beachten ist, dass bei Auszahlung einer Teuerungsprämie und einer Gewinnbeteiligung der Gesamtbetrag mit € 3.000.- für die Steuerfreiheit gedeckelt ist.