Trinkgeldpauschale in der Gastronomie und Hotellerie

Trinkgelder bleiben weiterhin steuerfrei, in der Sozialversicherung werden die Trinkgeldpauschalen österreichweit vereinheitlicht. Im Jahr 2026 betragen sie für Servicekräfte mit Inkasso € 65,00, für Servicekräfte ohne Inkasso € 45,00. Bis 2028 steigt diese Bemessungsgrundlage auf € 100,00 für Mitarbeiter/innen mit Inkasso bzw. € 50,00 für Mitarbeiter/innen ohne Inkasso. Danach sollen die Trinkgeldpauschalen jährlich an die Inflation angepasst werden.
Fallen die tatsächlichen Trinkgelder höher aus, sind künftig keine Nachforderungen seitens der ÖGK bei Überschreiten der Pauschalen möglich. Für Betriebe, die derzeit mit Nachforderungen konfrontiert sind, soll eine Härtefallregelung geschaffen werden.

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