Unterstützung für Betriebe mit Betretungsverbot

Eine kurze Übersicht:

Stun­dun­gen und Raten

Durch die ergän­zen­den Unter­stüt­zungs­maß­nah­men können die Beiträge für die Bei­trags­zeit­räu­me Oktober, November und Dezember 2020 gestundet und in Form von Raten ent­rich­tet werden. Diese Erleich­te­rung kann von unmit­tel­bar mit einem Betre­tungs­ver­bot belegten Betrieben in Anspruch genommen werden. Das Vorliegen eines Betre­tungs­ver­bo­tes im Sinne der COVID-19-Schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung ist dabei gegenüber der ÖGK glaubhaft zu machen.

Die Mög­lich­keit von Stun­dun­gen und Raten­zah­lun­gen besteht auch für Unter­neh­men, die indirekt von den Aus­wir­kun­gen der bestehen­den Betre­tungs­ver­bo­te (wie z. B. Zulie­fe­rer von Hotels) betroffen sind. Die konkreten Umstände der dadurch bestehen­den Liqui­di­täts­pro­ble­me sind in diesen Fällen bei der Antrag­stel­lung näher darzulegen.

Kurz­ar­beit und Risikofreistellungen

Beiträge für Mit­ar­bei­ter in Kurz­ar­beit, für frei­ge­stell­te Ange­hö­ri­ge einer Risi­ko­grup­pe (COVID-19-Risiko-Attest) oder für abge­son­der­te Personen sind generell von Stun­dun­gen bzw. Raten­ver­ein­ba­run­gen aus­ge­nom­men. Diese sind nach den gesetz­li­chen Rege­lun­gen bis zum 15. des auf die Bei­hil­fen­aus­zah­lung zweit­fol­gen­den Kalen­der­mo­na­tes an die ÖGK zu entrichten.

Meldungen frist­ge­recht erstatten

Wichtig ist, dass weiterhin die Meldungen (die monat­li­chen Bei­trags­rund­la­gen­mel­dun­gen (mBGM)) frist­ge­recht über­mitt­let werden, da die ÖGK ohne diese Abrech­nungs­un­ter­la­gen die Anträge nicht bear­bei­ten kann. Darüber hinaus ist die ÖGK seit September wieder gesetz­lich ver­pflich­tet, Mel­de­ver­stö­ße zu sanktionieren.

Antrag­stel­lung und Beratung

Wenn Ihr Unter­neh­men von einem Betre­tungs­ver­bot betroffen ist und Sie die zuvor beschrie­be­nen Zah­lungs­er­leich­te­run­gen in Anspruch nehmen möchten, setzen Sie sich bitte rasch mi uns in Verbindung.

Die bis­he­ri­gen drei Unter­stüt­zungs­pa­ke­te gelten nach wie vor. Eine Zusam­men­fas­sung finden Sie hier:

Ent­las­tung für Unter­neh­men: Natio­nal­rat beschließt Stundungspaket

Wenn Sie überlegen, Kurz­ar­beit zu bean­tra­gen, kon­tak­tie­ren Sie uns bitte VORAB per E‑Mail an die Adresse office@gruber-reisner.at, wir klären gerne in einem per­sön­li­chen Telefonat, ob die Maßnahme für Sie sinnvoll ist!

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