Unterstützung für Betriebe mit Betretungsverbot
Eine kurze Übersicht:
Stundungen und Raten
Durch die ergänzenden Unterstützungsmaßnahmen können die Beiträge für die Beitragszeiträume Oktober, November und Dezember 2020 gestundet und in Form von Raten entrichtet werden. Diese Erleichterung kann von unmittelbar mit einem Betretungsverbot belegten Betrieben in Anspruch genommen werden. Das Vorliegen eines Betretungsverbotes im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist dabei gegenüber der ÖGK glaubhaft zu machen.
Die Möglichkeit von Stundungen und Ratenzahlungen besteht auch für Unternehmen, die indirekt von den Auswirkungen der bestehenden Betretungsverbote (wie z. B. Zulieferer von Hotels) betroffen sind. Die konkreten Umstände der dadurch bestehenden Liquiditätsprobleme sind in diesen Fällen bei der Antragstellung näher darzulegen.
Kurzarbeit und Risikofreistellungen
Beiträge für Mitarbeiter in Kurzarbeit, für freigestellte Angehörige einer Risikogruppe (COVID-19-Risiko-Attest) oder für abgesonderte Personen sind generell von Stundungen bzw. Ratenvereinbarungen ausgenommen. Diese sind nach den gesetzlichen Regelungen bis zum 15. des auf die Beihilfenauszahlung zweitfolgenden Kalendermonates an die ÖGK zu entrichten.
Meldungen fristgerecht erstatten
Wichtig ist, dass weiterhin die Meldungen (die monatlichen Beitragsrundlagenmeldungen (mBGM)) fristgerecht übermittlet werden, da die ÖGK ohne diese Abrechnungsunterlagen die Anträge nicht bearbeiten kann. Darüber hinaus ist die ÖGK seit September wieder gesetzlich verpflichtet, Meldeverstöße zu sanktionieren.
Antragstellung und Beratung
Wenn Ihr Unternehmen von einem Betretungsverbot betroffen ist und Sie die zuvor beschriebenen Zahlungserleichterungen in Anspruch nehmen möchten, setzen Sie sich bitte rasch mi uns in Verbindung.
Die bisherigen drei Unterstützungspakete gelten nach wie vor. Eine Zusammenfassung finden Sie hier:
Entlastung für Unternehmen: Nationalrat beschließt Stundungspaket
Wenn Sie überlegen, Kurzarbeit zu beantragen, kontaktieren Sie uns bitte VORAB per E‑Mail an die Adresse office@gruber-reisner.at, wir klären gerne in einem persönlichen Telefonat, ob die Maßnahme für Sie sinnvoll ist!