Update Energiekostenzuschuss 1

► Wir möchten Sie wieder infor­mie­ren, dass Unter­neh­men die einen Antrag für den Ener­gie­kos­ten­zu­schuss 1 (För­der­zeit­raum 01. Oktober bis 31. Dezember 2022) bean­tra­gen können und wollen, eine ver­pflich­ten­de Vor­anmel­dung im aws-För­der­ma­na­ger vor­zu­neh­men haben.
► Die Vor­anmel­dung kann ab 29. März 2023 bis 14. April 2023 durch­ge­führt werden.
► Bitte beachten Sie, dass bei der Vor­anmel­dung, wie auch bei der Antrag­stel­lung selbst ein “first come, first served”-Prinzip gilt.
► Die Vor­anmel­dung muss vom antrag­stel­len­den Unter­neh­men durch­ge­führt werden.

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