Update und Vorschau Energiekostenzuschuss

Vor­anmel­dung und Antrag­stel­lung muss über den För­der­ma­na­ger der AWS durch den Unter­neh­mer selbst erfolgen. Die Par­tei­en­ver­tre­ter (Steu­er­be­ra­ter) können dies nicht übernehmen.

Update zum Ener­gie­kos­ten­zu­schuss 1:
► weiterer Vor­anmel­dungs­zeit­raum von 16. bis 20. Jänner 2023
► Erwei­te­rung des För­der­zeit­rau­mes Oktober bis Dezember 2022 (eigene Antragsphase)
► Ergänzung der Ener­gie­form “Dampf” für das 4. Quartal 2022 in der ersten Stufe

Vorschau zum Ener­gie­kos­ten­zu­schuss 2:
► För­der­zeit­raum: 01.01. bis 31.12.2023
► Pro Unter­neh­men Zuschüsse von 3.000,00 bis 150 Mio. Euro
► Insgesamt 5 Förderstufen
► in den Stufen 1+2 bis För­der­sum­me von 4 Mio. entfällt Vor­aus­set­zung des Nach­wei­ses einer Mindest-Energieintensität
► Stufe 1: Erhöhung För­der­in­ten­si­tät von 30 auf 60 Prozent; Stufe 2: von 30 auf 50 Prozent
► geför­der­te Ener­gie­for­men: Treib­stof­fe, Strom, Ergas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl
► Zusätz­li­che Kriterien müssen erfüllt werden wie zb.: steu­er­li­ches Wohl­ver­hal­ten, Beschäf­ti­gungs­ga­ran­tie, Ein­schrän­kun­gen bei Bonus­zah­lun­gen und Divi­den­den etc.

Weitere Details für die Erwei­te­rung des Ener­gie­kos­ten­zu­schus­ses 1 und des Ener­gie­kos­ten­zu­schuss 2 sind noch ausständig.
Wir werden Sie nach Bekannt­wer­den wieder kurz informieren.

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