Update und Vorschau Energiekostenzuschuss
Voranmeldung und Antragstellung muss über den Fördermanager der AWS durch den Unternehmer selbst erfolgen. Die Parteienvertreter (Steuerberater) können dies nicht übernehmen.
Update zum Energiekostenzuschuss 1:
► weiterer Voranmeldungszeitraum von 16. bis 20. Jänner 2023
► Erweiterung des Förderzeitraumes Oktober bis Dezember 2022 (eigene Antragsphase)
► Ergänzung der Energieform “Dampf” für das 4. Quartal 2022 in der ersten Stufe
Vorschau zum Energiekostenzuschuss 2:
► Förderzeitraum: 01.01. bis 31.12.2023
► Pro Unternehmen Zuschüsse von 3.000,00 bis 150 Mio. Euro
► Insgesamt 5 Förderstufen
► in den Stufen 1+2 bis Fördersumme von 4 Mio. entfällt Voraussetzung des Nachweises einer Mindest-Energieintensität
► Stufe 1: Erhöhung Förderintensität von 30 auf 60 Prozent; Stufe 2: von 30 auf 50 Prozent
► geförderte Energieformen: Treibstoffe, Strom, Ergas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl
► Zusätzliche Kriterien müssen erfüllt werden wie zb.: steuerliches Wohlverhalten, Beschäftigungsgarantie, Einschränkungen bei Bonuszahlungen und Dividenden etc.
Weitere Details für die Erweiterung des Energiekostenzuschusses 1 und des Energiekostenzuschuss 2 sind noch ausständig.
Wir werden Sie nach Bekanntwerden wieder kurz informieren.