Update zur Energiekosten Pauschalförderung
Die Energiekostenpauschale wird rückwirkend für das Jahr 2022 beantragbar sein und von der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) abgewickelt werden. Die ersten Anträge können ab Mitte Mai 2023 gestellt werden und sollten im Regelfall auch kurz danach ausbezahlt werden.
Unternehmer können sich ab 17.04.2023 unter https://www.ffg.at/ für einen ersten Selbst-Check anmelden. Dabei erhalten Sie eine Checkliste, was für die Antragstellung vorzubereiten ist.
Eckdaten:
► Betriebsstätte in Österreich
► Mindesjahresumsatz in 2022 von EUR 10.000,00
► Höchstjahresumsatz in 2022 von EUR 400.000,00
► Kriterien für die Berechnung der Pauschale: Branche und Umsatz
► Ausgenommen: öffentliche Unternehmen und solche aus den Sektoren Energie, Finanz, Immobilien, Landwirtschaft, weiters freie Berufe, politische Parteien
► Förderhöhe zw. EUR 110,00 und EUR 2.475,00 (abhängig von Branche und Jahresumsatz und auf Basis eines Energieberechnungsschlüssels)
► Förderzeiträume:
► 01.02.2022 bis 31.12.2022
► 01.02.2022 bis 30.09.2022
► 01.10.2022 bis 31.12.2022
► Einreichung und Abwicklung soll einfach, online und weitestgehend automatisiert sein
Notwendig bzw. vorzubereiten:
► Handysignatur
► Zugang zum Unternehmerserviceportal (USP)
► Im USP muss eine Branchenzuordnung (ÖNACE) vorliegen
Für die Antragstellung selbst sollten keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen erforderlich sein.
Dies sind Informationen mit Stand 06.04.2023 und könnten sich kurzfristig noch ändern. Weitere Details finden Sie unter www.bmaw.gv.at und www.ffg.at.