Update zur Energiekosten Pauschalförderung

Die Ener­gie­kos­ten­pau­scha­le wird rück­wir­kend für das Jahr 2022 bean­trag­bar sein und von der öster­rei­chi­schen For­schungs­för­de­rungs­ge­sell­schaft (FFG) abge­wi­ckelt werden. Die ersten Anträge können ab Mitte Mai 2023 gestellt werden und sollten im Regelfall auch kurz danach aus­be­zahlt werden.

Unter­neh­mer können sich ab 17.04.2023 unter https://www.ffg.at/ für einen ersten Selbst-Check anmelden. Dabei erhalten Sie eine Check­lis­te, was für die Antrag­stel­lung vor­zu­be­rei­ten ist.

Eckdaten:
► Betriebs­stät­te in Österreich
► Min­des­jah­res­um­satz in 2022 von EUR 10.000,00
► Höchst­jah­res­um­satz in 2022 von EUR 400.000,00
► Kriterien für die Berech­nung der Pauschale: Branche und Umsatz
► Aus­ge­nom­men: öffent­li­che Unter­neh­men und solche aus den Sektoren Energie, Finanz, Immo­bi­li­en, Land­wirt­schaft, weiters freie Berufe, poli­ti­sche Parteien
► För­der­hö­he zw. EUR 110,00 und EUR 2.475,00 (abhängig von Branche und Jah­res­um­satz und auf Basis eines Energieberechnungsschlüssels)
► Förderzeiträume:
► 01.02.2022 bis 31.12.2022
► 01.02.2022 bis 30.09.2022
► 01.10.2022 bis 31.12.2022
► Ein­rei­chung und Abwick­lung soll einfach, online und wei­test­ge­hend auto­ma­ti­siert sein

Notwendig bzw. vorzubereiten:
► Handysignatur
► Zugang zum Unter­neh­mer­ser­vice­por­tal (USP)
► Im USP muss eine Bran­chen­zu­ord­nung (ÖNACE) vorliegen

Für die Antrag­stel­lung selbst sollten keine weiteren Dokumente, Belege oder Steu­er­un­ter­la­gen erfor­der­lich sein.

Dies sind Infor­ma­tio­nen mit Stand 06.04.2023 und könnten sich kurz­fris­tig noch ändern. Weitere Details finden Sie unter www.bmaw.gv.at und www.ffg.at.

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