Verlängerung Coronahilfen

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Finanzen hat, aufgrund des erneuten Lockdowns die Ver­län­ge­rung der ver­trau­ten Coro­na­hil­fen angekündigt:

►Aus­falls­bo­nus III:
November 2021 bis März 2022 (Antrag­stel­lung soll ab 16.12.2021 möglich sein)
►Ver­lus­ter­satz:
derzeit noch bis 31.12.2021 möglich Ver­län­ge­rung um die Zeiträume von Jänner bis März 2022.
►Här­te­fall­fonds:
November 2021 bis März 2022 (Antrag soll ab 16.12.2021 möglich sein)

►Die Antrags­fris­ten für den FKZ 800.000 und des Ver­lus­ter­sat­zes I werden bis zum 31.03.2022 verlängert.

►Auch Corona-Kurz­ar­beit kann weiterhin beantragt werden.
Für „Lockdown-Betriebe“ bzw. „besonders betrof­fe­ne Betriebe“ wird es bis 31.03.2022 spezielle Rege­lun­gen geben.

►Weiters werden auch folgende Unter­stüt­zun­gen verlängert:
NPO-Fonds, Hilfen für Künstler, Ver­an­stal­tungs­schirm, Comeback-Zuschuss Film

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