Das Bundesministerium für Finanzen hat, aufgrund des erneuten Lockdowns die Verlängerung der vertrauten Coronahilfen angekündigt:
►Ausfallsbonus III:
November 2021 bis März 2022 (Antragstellung soll ab 16.12.2021 möglich sein)
►Verlustersatz:
derzeit noch bis 31.12.2021 möglich Verlängerung um die Zeiträume von Jänner bis März 2022.
►Härtefallfonds:
November 2021 bis März 2022 (Antrag soll ab 16.12.2021 möglich sein)
►Die Antragsfristen für den FKZ 800.000 und des Verlustersatzes I werden bis zum 31.03.2022 verlängert.
►Auch Corona-Kurzarbeit kann weiterhin beantragt werden.
Für „Lockdown-Betriebe“ bzw. „besonders betroffene Betriebe“ wird es bis 31.03.2022 spezielle Regelungen geben.
►Weiters werden auch folgende Unterstützungen verlängert:
NPO-Fonds, Hilfen für Künstler, Veranstaltungsschirm, Comeback-Zuschuss Film