Verlängerung der Kurzarbeit ab 01.04.2021 — Phase 4
► Die Nettoersatzrate für die Dienstnehmer in der Corona-Kurzarbeit bleibt je nach Verdienst bei 80 bis 90%.
► Im Normalfall kann die Arbeitszeit auf bis zu 30% reduziert werden, bei Branchen, die von behördlichen Schließungen betroffen sind, kann diese Mindestarbeitszeit unterschritten werden.
► Für Weiterbildungsmaßnahmen von Mitarbeitern, die sich in Corona-Kurzarbeit befinden, werden vom AMS 60% der Schulungskosten gefördert.
► Die Bestätigung über die wirtschaftliche Notwendigkeit der Kurzarbeit durch einen Steuerberater kann für die vom Lockdown betroffenen Branchen auch in der Phase 4 der Kurzarbeit entfallen.
Die weitere Umsetzung bzw. die diesbezügliche Richtlinie vom AMS bleibt abzuwarten.
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit#steiermark