Verlängerung der Kurzarbeit ab 01.04.2021 — Phase 4

► Die Net­to­er­satz­ra­te für die Dienst­neh­mer in der Corona-Kurz­ar­beit bleibt je nach Verdienst bei 80 bis 90%.
► Im Nor­mal­fall kann die Arbeits­zeit auf bis zu 30% reduziert werden, bei Branchen, die von behörd­li­chen Schlie­ßun­gen betroffen sind, kann diese Min­dest­ar­beits­zeit unter­schrit­ten werden.
► Für Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men von Mit­ar­bei­tern, die sich in Corona-Kurz­ar­beit befinden, werden vom AMS 60% der Schu­lungs­kos­ten gefördert.
► Die Bestä­ti­gung über die wirt­schaft­li­che Not­wen­dig­keit der Kurz­ar­beit durch einen Steu­er­be­ra­ter kann für die vom Lockdown betrof­fe­nen Branchen auch in der Phase 4 der Kurz­ar­beit entfallen.
Die weitere Umsetzung bzw. die dies­be­züg­li­che Richt­li­nie vom AMS bleibt abzuwarten.
Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen erhalten Sie hier: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit#steiermark

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