Verlängerung des Umsatzersatzes – geschlossene Betriebe erhalten 50 Prozent
Das Finanzministerium verlängert das Hilfsinstrument des Umsatzersatzes bis Ende des Jahres, um jenen Betrieben, die auf staatliche Anordnung weiterhin geschlossen bleiben, die Umsätze zu ersetzen.
Dezember-Umsatzersatz
Für den Zeitraum der verlängerten Schließung im Dezember 2020 werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 50 Prozent ihres Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Als Berechnungsgrundlage hierfür werden die Umsätze vom Dezember 2019 herangezogen. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Dies wird ab 16. Dezember möglich sein.
Rückblick Umsatzersatz
Seit 23. November kann der Umsatzersatz für die nachträglich geschlossenen Betriebe beantragt werden. Gastronomie und Hotellerie konnten schon seit 6. November beantragen. In den ersten drei Wochen sind in Summe 71.886 Anträge in einem Gesamtvolumen von 1,6 Milliarden Euro eingegangen. Davon sind bereits 828 Millionen Euro ausgezahlt. Bei beiden Instrumenten, also Fixkostenzuschuss (I+II) und Umsatzersatz, sind mittlerweile Anträge von mehr als 2 Milliarden Euro eingegangen. Davon ist mehr als 1 Milliarde bereits an die Unternehmen geflossen.
Ab 2021 tritt der Fixkostenzuschuss an diese Stelle.
link: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2020/dezember/verlaengerung-umsatzersatz.html