Verlängerung des Umsatzersatzes – geschlossene Betriebe erhalten 50 Prozent

Das Finanz­mi­nis­te­ri­um ver­län­gert das Hilfs­in­stru­ment des Umsatz­er­sat­zes bis Ende des Jahres, um jenen Betrieben, die auf staat­li­che Anordnung weiterhin geschlos­sen bleiben, die Umsätze zu ersetzen.

Dezember-Umsatz­er­satz

Für den Zeitraum der ver­län­ger­ten Schlie­ßung im Dezember 2020 werden den betrof­fe­nen öster­rei­chi­schen Unter­neh­men 50 Prozent ihres Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatz­er­satz möglichst unkom­pli­ziert, unbü­ro­kra­tisch und rasch zu ermög­li­chen, wird dieser anhand der Steu­er­da­ten, die der Finanz­ver­wal­tung vorliegen, auto­ma­tisch berechnet. Als Berech­nungs­grund­la­ge hierfür werden die Umsätze vom Dezember 2019 her­an­ge­zo­gen. Die Bean­tra­gung erfolgt über Finan­zOn­line. Dies wird ab 16. Dezember möglich sein.

Rückblick Umsatz­er­satz

Seit 23. November kann der Umsatz­er­satz für die nach­träg­lich geschlos­se­nen Betriebe beantragt werden. Gas­tro­no­mie und Hotel­le­rie konnten schon seit 6. November bean­tra­gen. In den ersten drei Wochen sind in Summe 71.886 Anträge in einem Gesamt­vo­lu­men von 1,6 Mil­li­ar­den Euro ein­ge­gan­gen. Davon sind bereits 828 Millionen Euro aus­ge­zahlt. Bei beiden Instru­men­ten, also Fix­kos­ten­zu­schuss (I+II) und Umsatz­er­satz, sind mitt­ler­wei­le Anträge von mehr als 2 Mil­li­ar­den Euro ein­ge­gan­gen. Davon ist mehr als 1 Milliarde bereits an die Unter­neh­men geflossen.

Ab 2021 tritt der Fix­kos­ten­zu­schuss an diese Stelle.

link: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2020/dezember/verlaengerung-umsatzersatz.html

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