Verlängerung des Verlustersatzes

► Die Verluste müssen im Zeitraum zwischen 1. Juli 2021 und 31. Dezember 2021 ent­stan­den sein.
► Betrach­tungs­zeit­räu­me sind die Kalen­der­mo­na­te Juli bis Dezember 2021.
► Anträge können für maximal 6 Betrach­tungs­zeit­räu­me gestellt werden, die zeitlich zusam­men­hän­gen müssen. Wurde bereits ein Ver­lus­ter­satz für Zeiträume vor Juli 2021 beantragt, so ist es jedoch nicht schädlich, wenn eine zeitliche Lücke besteht.
► Im bean­trag­ten Zeitraum muss ein Umsatz­aus­fall von min­des­tens 50% vorliegen.
► Die Höhe des Ver­lus­ter­sat­zes beträgt bei Klein- und Kleinst­un­ter­neh­men 90% der Bemes­sungs­grund­la­ge, in allen anderen Fällen 70%.
► Der Ver­lus­ter­satz ist pro Unter­neh­men mit höchstens € 10 Millionen begrenzt.
► Die Aus­zah­lung erfolgt in 2 Tranchen, die separat beantragt werden:
Antrags­frist Tranche 1: 16. August bis 31. Dezember 2021
Antrags­frist Tranche 2: 1. Jänner bis 30. Juni 2022.

Zum Seitenanfang