► Die Verluste müssen im Zeitraum zwischen 1. Juli 2021 und 31. Dezember 2021 entstanden sein.
► Betrachtungszeiträume sind die Kalendermonate Juli bis Dezember 2021.
► Anträge können für maximal 6 Betrachtungszeiträume gestellt werden, die zeitlich zusammenhängen müssen. Wurde bereits ein Verlustersatz für Zeiträume vor Juli 2021 beantragt, so ist es jedoch nicht schädlich, wenn eine zeitliche Lücke besteht.
► Im beantragten Zeitraum muss ein Umsatzausfall von mindestens 50% vorliegen.
► Die Höhe des Verlustersatzes beträgt bei Klein- und Kleinstunternehmen 90% der Bemessungsgrundlage, in allen anderen Fällen 70%.
► Der Verlustersatz ist pro Unternehmen mit höchstens € 10 Millionen begrenzt.
► Die Auszahlung erfolgt in 2 Tranchen, die separat beantragt werden:
Antragsfrist Tranche 1: 16. August bis 31. Dezember 2021
Antragsfrist Tranche 2: 1. Jänner bis 30. Juni 2022.